Zum Hauptinhalt springen

Platzordnung

Stand 01.01.2024

1. Das Vereinsgelände/-haus steht jedem Vereinsmitglied und Kursmitglied während der Übungszeiten zur Verfügung.

2. Auf dem gesamten Gelände besteht für alle Hunde grundsätzlich Leinenpflicht. Ausnahmen davon kann der jeweilige Übungsleiter verfügen.

3. Die Hunde müssen versäubert auf den Platz kommen, und dürfen nur angeleint auf den Platz geführt werden. Das Lösenlassen des Hundes ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
Passiert es doch, sind die Hinterlassenschaften sofort einzusammeln. Zusätzlich ist für jedes kleine Geschäft 1,-€ und für jedes große Geschäft 5,-€ in das im Vereinsheim aufgestellte Sparschwein einzuzahlen.
Einzige Ausnahme ist die Fläche zwischen Vereinshaus und Straße, wo bei Dunkelheit oder Regen das Lösenlassen zugelassen ist, allerdings nur mit sofortigem Einsammeln.

4. Das Gelände sowie das Vereinshaus ist ganzjährig zu den Übungstagen/-zeiten offen und wird durch die Übungsleiter betreut. Den Anweisungen der Übungsleiter ist entsprechend Folge zu leisten.

5. Mithilfe beim Auf- und Abbau der Geräte gehört zum Training und zur Trainingszeit. Daher sind alle, die trainieren, auch bei dieser Arbeit aktiv.

6. Bei allen Übungen ist der Hund unter der Kontrolle des/der Hundeführers/in, falls nötig muss auch die Leine verwendet werden. Zwischen den Übungen hat der Hund in den vorgesehenen Boxen oder an den Anleinstellen angebunden zu sein. Lautes Bellen und Aggressivität des Hundes an der Anleinstelle/ der Box ist so abzustellen, dass der
Übungsbetrieb und die Nachbarn nicht gestört werden.

7. Der Aufenthalt von Hunden im Vereinshaus ist nur in den aufgestellten Boxen erlaubt. Ausnahmen von dieser Regelung sind Vorträge (1.Hilfe am Hund, Vorführhund/e) sowie verwundete Hunde.

8. Sämtliche Geräte/Geschirr/Inventar etc. sind nach dem Gebrauch sofort an den dafür bestimmten Platz, sauber und ordentlich, zurückzustellen. Mängel oder defektes Inventar sind zu reparieren oder dem Übungsleiter / Platzwart / Vorstand zu melden.

9. Alle anfallenden Abfälle gehören in die dafür aufgestellten, nach dem Dualsystem getrennten Tonnen ( Restmüll-, Papier- und Wertstofftonne ).

10. Die Brandgefahr in der Senne ist sehr groß, darum dürfen auf keinen Fall brennende Zigarren- / Zigarettenreste achtlos weggeworfen werden. Aschenbecher sind nach Gebrauch von den Benutzern zu leeren und zu reinigen.

Diese Platzordnung ist von allen Nutzern dieses Geländes einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Weitere Maßnahmen behält sich der Vorstand vor.